Wir wohnen in Deutschland(Deutsche seite)
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ahmed9087 | Дата: Суббота, 04.05.2013, 19:25 | Сообщение # 1 |
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Wann nicht wissen ,zum welches Tema passt Frage,sreiben Sie hin Fragen,antworten
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ahmed9087 | Дата: Суббота, 04.05.2013, 19:25 | Сообщение # 2 |
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Euro 2012: Fünftausend Freiwilligen, die während der Euro 2012 arbeiten werden.
Offizielle Aufnahme der UEFA Freiwilligen, die während der Euro 2012 arbeiten werden, beginnt im Sommer 2011.
Dass wurde von Andrej Banzer, Leiter der Abteilung auf der Arbeit mit Freiwilligen des lokalen Organisationskomitees der Euro-2012 Ukraine, auf einer Pressekonferenz in Lemberg gesagt. Das Hauptkriterium für die Auswahl ist der Wunsch im Projekt zu arbeiten, fließende Kenntnisse der manchen Sprachen.
- Große Sportliche Ereignisse vereinigen die Gesellschaft - sagte Banzer. - Ukraine soll ihre Chance nutzen, zusammen können wir die Meisterschaft organisieren und sich der Welt zeigen.
Nach ihm, wird es erwartet mehr als 5 Tausend Freiwilligen aufzunehmen, die in 17 Bereiche arbeiten werden. Zu den wichtigen Bereichen der Arbeit von Freiwilligen gehören IT- Technologie, Medien, Medizin. Außer UEFA-Freiwilligen wird freiwilliger Dienst in Städten, die Euro halten, arbeiten, um die Stadt zu helfen, Fußball-Fans und Besucher gastfreundlich zu willkommen. Freiwillige können junge Menschen im Alter von 18 sein. Doch werden die Freiwilligen nicht umsonst arbeiten. In einer Belohnung bekommen sie Uniformen und ein wertvolles Geschenk, das Banzer nicht klärte. Doch die wertvollste Belohnung für die Freiwilligen wird natürlich die gesammelten Erfahrungen und Kenntnisse, die jungen Menschen helfen, nach oben auf der Karriereleiter zu heben. Jeder Freiwillige hat den Status den so genannten Botschafter.
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ahmed9087 | Дата: Суббота, 04.05.2013, 19:25 | Сообщение # 3 |
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Платят все! Больничные кассы требуют дополнительных взносов и с получателей пособия
Тот, кто получает пособие ALG II или Sozialgeld, должен с января нынешнего года частично платить дополнительные взносы. С этой целью многие больничные кассы изменили свои уставы. Отныне для лиц, зависящих от государственной помощи, важен не только размер дополнительного взноса, который взимает их больничная касса, но и «средний показатель по больнице» - средний размер дополнительного взноса, определяемый правительством на основе экономических показателей государственной системы здравоохранения. Суммы дополнительных взносов, не превышающие эту величину, за получателей пособия вносит Фонд здравоохранения. Вроде бы вполне надежный источник финансирования, да есть тут одна закавыка: в 2011 г. «средний показатель по больнице» волевым путем установлен на нулевом уровне, то есть кассы, взимающие дополнительный взнос, не получат за застрахованных у них безработных ни одного цента от Фонда здравоохранения. Остается лишь одна возможность - попытаться получить эти деньги с безработных. Реформа здравоохранения, вступившая в силу в 2011 г., дает кассам подобную возможность при условии внесения в устав соответствующих изменений - указания о том, что получатели ALG II и Sozialgeld обязаны возмещать разницу между действительной величиной дополнительного сбора и суммой, полученной кассой от Фонда здравоохранения. В нынешнем году это означает, что все дополнительные сборы получателям пособия придется вносить самостоятельно. Как выяснила редакция журнала test, три из девяти больничных касс, взимающих дополнительные взносы, - KKH-Allianz, BKK für Heilberufe и BKK Phoenix - пообещали свои уставы не менять, еще пять - DAK, City BKK, BKK Gesundheit, BKK Publik и Deutsche BKK - уже внесли в свои уставы соответствующие изменения. Клиентам этих касс не повезло вдвойне: во-первых, им придется нести дополнительные затраты, а во-вторых, на них не распространяется право досрочного расторжения договора с кассой (это возможно лишь в случае, если касса впервые вводит дополнительный взнос или повышает его размер). Единственное исключение - клиенты City BKK, увеличившей в январе дополнительный взнос с 8 до 15 €. Поскольку этот взнос взимается поквартально и первый срок платежа - 1 марта, то до этой даты договор с кассой может быть расторгнут. Все прочие пострадавшие могут покинуть свою больничную кассу, лишь «отбыв срок» - проведя в рядах застрахованных 18 месяцев. Срок расторжения договора в данном случае - два месяца начиная с конца текущего месяца. Еще одна неприятная новость для клиентов государственных больничных касс: если прежде размер дополнительного взноса зависел от дохода застрахованного и не мог превышать 2% (для хронических больных - 1%) этой суммы, то с нынешнего года размер дополнительного взноса одинаков для всех клиентов данной кассы и ничем не ограничен. Обещанные же правила компенсации дополнительных затрат малообеспеченным слоям населения крайне сложны. И здесь за основу принят «средний показатель по больнице»: если он превышает 2% дохода, с которого взимаются страховые взносы, то клиенту страховой кассы будет компенсирована разница. Чтобы показать, насколько это правило ухудшило ситуацию малоимущих, рассмотрим следующую гипотетическую ситуацию. Пусть средний размер дополнительного взноса, определенный правительством, составляет 25 € в месяц. Человек, имеющий доход 1000 € в месяц, может в этом случае претендовать на компенсацию в размере разницы между этой величиной и 2% своего дохода, или на 5 € в месяц (25 € - 20 €). Если касса, в которой он застрахован, требует от своих клиентов дополнительный взнос в размере 25 €, то реальный размер дополнительного платежа составит 20 € (25 € - 5 €). Если же касса потребует дополнительно 35 € в месяц, то застрахованному придется уплатить 30 € (35 € - 5 €), что превышает 2% его дохода.
«Европа-Экспресс» 21 Февраля 2011, номер 8 (676)
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ahmed9087 | Дата: Суббота, 04.05.2013, 19:26 | Сообщение # 4 |
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Was bei den Olympischen London zu sehen
Fans kommen zu den Olympischen Spielen, natürlich, verbringen die meiste Zeit im Wettbewerb, aber viele haben noch Zeit, um zu versuchen, mit dem Land vertraut zu machen und sehen Sie die wichtigsten Sehenswürdigkeiten. Was ist sehenswert in London während der Spiele?
Big Ben
Das erste Wahrzeichen, das für jeden Besucher, der nach England kam, sehen will - dies natürlich hat die Turmuhr zu einem Symbol für London. Big Ben hat bereits ihren 150. Geburtstag gefeiert, und weil der ehrwürdige alte Mann verdient Respekt: Die ersten Uhren wurden im Jahr 1959 ins Leben gerufen. Aber wissen, dass Sie am Turm aussehen wird nur außerhalb: Zugriff auf das Innere ist nur mit Wohnsitz in Großbritannien geöffnet nach Vereinbarung.
Das British Museum
Versuchen Sie, Zeit zu machen, um das Britische Museum, eines der größten in Großbritannien und den wichtigsten historischen und archäologischen Sammlung und Blick auf die griechisch-römischen Antike zu besuchen, die Schätze von Mesopotamien, den seltenen buddhistischen Reliquien und Werke von Michelangelo, Raffael, Rembrandt, Dürer, Alfred, Leonard da Vinci und anderen berühmten Künstlern. By the way, für die Aufnahmeprüfung an das British Museum werden Sie nicht einen Cent bezahlen.
St. Pauls Cathedral
Die wichtigste Anglican Cathedral in London nach St. Paul gewidmet. Ein riesiges Gebäude, in dem XVII Jahrhundert erbaut und war die Residenz des Bischofs von der Hauptstadt für mehrere Jahrhunderte galt die höchste in der Welt, und jetzt ist es skaliert die Fantasie an. In dieser Kathedrale liegen die berühmtesten Bürger des Vereinigten Königreichs unter ihnen Sir Alexander Fleming, und Admiral Nelson.
Kensington Palace
Nur in der warmen Jahreszeit geöffnet schönen Kensington Palace, bekannt vor allem auf die Tatsache, dass Königin Victoria wurde dort geboren und lebte eine Prinzessin Diana. Und wenn Sie in Großbritannien im Juli eintreffen, verpassen Sie nicht die Chance, sie zu besuchen! Einige Zimmer haben ihr Aussehen aus dem XVI Jahrhundert verändert. In diesem Palast ist die reichste Sammlung der zeremoniellen Kleidung, dass die Mitglieder der königlichen Familie in den letzten drei Jahrhunderten trug.
Regent 's Park
Um etwas Ruhe vom Trubel der Fans zu bekommen, empfehlen wir Ihnen einen Spaziergang auf der ruhigen und schönen Regent 's Park - eines der berühmten Londoner Royal Parks, die in früheren Zeiten gehörte zu einer Jagd Ländereien von König Heinrich VIII.. Dort können Sie Vögel, schwimmen auf dem Boot, um die prächtigen Blumen im Rosengarten bewundern. Und der Park ist die wichtigste Moschee in London und die private Residenz von US-Botschafter.
Sherlock Holmes Museum
Fans, die beide immer noch Fans der Kriminalliteratur sind wollen den Sitz des berühmten Detektivs in dem Haus an der Baker Street 221b zu besuchen. Wenn Sie jemals zu Abenteuern von Sherlock Holmes wurde süchtig, dann sollten Sie sich an allem, was in diesem Haus auf der Geige und dem Rohr zu den Chemikalien, mit denen obskure Genie Detektiv chemische Experimente durchgeführt. Interieur mit Akribie restauriert und die Briten, sieht alles genau so, wie beschrieben in die Bücher von Arthur Conan Doyle.
Straße zu gehen: Soho und Piccadilly
Es ist kaum nötig, um seine ganze freie Zeit, den Wettbewerb zu verbringen, Reisen zwischen Orten. Stellen Sie sicher, Sie brauchen nur zu gehen, fühlen Sie die Atmosphäre der Stadt, zumal einige der Straßen und Plätze längst zur Legende geworden. Dies ist die laute, bunte, voller Lichter, oder Piccadilly Soho, weltweit bekannt als ein Business-Center, aber nachts gehen sie in den Wind: bei Einbruch der Dunkelheit sie öffnen die Tür zu unzähligen Restaurants und Clubs.
Studio Warner Bros
Und Kinder und ihre Eltern, und alle Harry-Potter-Fans aller Altersgruppen wird interessant sein, das Studio, wo mehr als zehn Jahren die Dreharbeiten für den berühmten Serie von Filmen über einen jungen Assistenten. Sehen Während einer faszinierenden Tour durch die Warner Bros wird Ihnen sagen, über die Technologie, um spezielle Effekte, Show-Sets, Kostüme und Ausrüstung für Filmaufnahmen erstellen, und Sie können sich in die Lage eines der Zeichen zu fühlen.
Alternative Olympics
Wussten Sie, dass zusätzlich zu den offiziellen Olympischen Spiele in der britischen Hauptstadt ist Kultur-Olympiade? Ihren Höhepunkt - London Festival begann Mitte Juni und dauert bis Anfang September fortsetzen. Konzerte, Performances, Filmvorführungen, Ausstellungen und Meisterkurse: Im Rahmen dieser Veranstaltung wird ein paar tausend Veranstaltungen. Und wenn Sie in London Ende Juli sind, zusätzlich zu empfehlen, erhalten Sie die Konkurrenz auf einige interessante Theater-Premiere.
Olympia-Enttäuschung: Buckingham Palace
Leider, das berühmte Buckingham Palast sehen, werden Sie keinen Erfolg haben. Tatsache ist, dass in der Regel im Sommer von Königin Elizabeth II. verlässt im Urlaub und verlässt sein Haus von der Gnade der Touristen, aber in diesem Jahr die königliche Familie beschlossen, nicht nach London während der Olympischen Spiele, also für Touristen, diese Wahrzeichen von London wird geschlossen verlassen. Die Gäste werden nicht in der Lage sein, die Stadt und unterschiedlicher Belichtung in der Residenz zu besuchen - zum Beispiel eine faszinierende Ausstellung von Schmuck und Luxusgütern. Gut: Ein Grund mehr, nach London zu kommen wieder!
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Valentin | Дата: Четверг, 09.05.2013, 13:44 | Сообщение # 5 |
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Vatertag 2013 – Donnerstag – 9. Mai 2013
Statt als Vatertag wird dieser Tag auch als Männertag beziehungsweise Herrentag bezeichnet
Herrentag steht für:
den Vatertag (in Deutschland zu Christi Himmelfahrt), den Sonntag als Erinnerungstag an Jesus Christus und seine Auferstehung an diesem Tag (griechisch kyriake hemera; lateinisch dies domenica)
Christi Himmelfahrt 2012: Donnerstag, den 17.05.2012 Christi Himmelfahrt 2013: Donnerstag, den 09.05.2013 Christi Himmelfahrt 2014: Donnerstag, den 29.05.2014 Christi Himmelfahrt 2015: Donnerstag, den 14.05.2015 Christi Himmelfahrt 2016: Donnerstag, den 05.05.2016 Christi Himmelfahrt 2017: Donnerstag, den 25.05.2017
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Valentin | Дата: Среда, 12.06.2013, 08:40 | Сообщение # 6 |
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Anfrage der Uno: Deutschland soll mehr syrische Flüchtlinge aufnehmen
Mehr als eine Million Syrer sind vor dem Bürgerkrieg aus ihrem Land geflohen. Ein kleiner Teil von ihnen könnte schon bald in Deutschland unterkommen. Die Uno verhandelt laut der Nachrichtenagentur Reuters mit der Bundesrepublik über die Aufnahme weiterer Flüchtlinge. Das Innenministerium dementiert.
Berlin/Damaskus - Seit mehr als zwei Jahren tobt der Bürgerkrieg in Syrien. Zehntausende Menschen wurden in den Gefechten zwischen Rebellen und den Regierungstruppen getötet, rund 1,6 Millionen sind auf der Flucht. Wenn es nach den Vereinten Nationen geht, könnten einige von ihnen in Deutschland zumindest vorübergehend eine neue Heimat bekommen. Eine entsprechende Anfrage des Uno-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) an Berlin bestätigte UNHCR-Sprecher Adrian Edwards am Dienstag.
ANZEIGE Er nannte nach Informationen der Nachrichtenagentur Reuters die Zahl von bis zu 5.000 Flüchtlingen. Ein Sprecher des Innenministeriums zeigte sich von der Ankündigung überrascht. Deutschland habe bereits Ende März die Aufnahme von 5.000 Flüchtlinge in Aussicht gestellt. Von einer Ausweitung sei des Kontingents sei nichts bekannt.
"Priorität haben derzeit noch Zufluchtsstätten in der Region", so Edwards mit Blick auf die syrischen Nachbarn Türkei, Libanon, Jordanien und Irak. Dort ist bisher ein Großteil der Flüchtlinge untergekommen. "Aber auch Länder außerhalb der Region müssen ihre Solidarität beweisen."
Ende Juni sollen in Genf entsprechende Gespräche mit den Landesregierungen geführt werden. Für die Umsiedlung nach Europa kämen aber nur besonders heikle Fälle in Frage.
Auch mit anderen europäischen Regierungen liefen bereits Gespräche über entsprechende Hilfsangebote an die syrischen Flüchtlinge. Das UNHCR geht davon aus, dass die Zahl der Vertriebenen bis Ende 2013 bei mehr als drei Millionen liegen könnte.
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Valentin | Дата: Понедельник, 25.10.2021, 08:05 | Сообщение # 7 |
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Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete durch das Auswärtige Amt, BMG und BMI
Stand: 22.10.2021, 10:45 Uhr
English: Information on the designation of international risk areas (PDF, 344 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
For previous versions in English please see "English archive" below
Die unten stehende Liste zur Einstufung von Risikogebieten ist wirksam ab Sonntag, 24. Oktober 2021 um 0:00 Uhr. Die Einstufung von Risikogebieten kann sich kurzfristig ändern. Bitte überprüfen Sie unmittelbar vor Abreise, ob die Länder, in denen Sie sich in den letzten 10 Tage vor der Einreise nach Deutschland aufgehalten haben, als Risikogebiete eingestuft sind. Neu seit der letzten Änderung:
1. Neue Virusvariantengebiete - Gebiete mit besonders hohem Infektionsrisiko durch verbreitetes Auftreten bestimmter SARS-CoV-2-Virusvarianten:
Keine neuen Virusvariantengebiete seit der letzten Änderung (s. aktuelle Liste unten).
2. Neue Hochrisikogebiete - Gebiete mit besonders hohem Infektionsrisiko durch besonders hohe Inzidenzen für die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2:
Bulgarien Kamerun Kroatien Die Republik Kongo Singapur
3. Gebiete, die nicht mehr als Hochrisikogebiete gelten:
Honduras Irak Kenia Kosovo
1. Folgende Staaten/Regionen gelten aktuell als Virusvariantengebiete:
Keine Staaten/Regionen gelten derzeit als Virusvariantengebiete.
2. Folgende Staaten gelten aktuell als Hochrisikogebiet:
Ägypten (Hochrisikogebiet seit 24. Januar 2021) Albanien (Hochrisikogebiet seit 5. September 2021) Antigua und Barbuda (Hochrisikogebiet seit 19. September 2021) Armenien (Hochrisikogebiet seit 19. September 2021) Äthiopien (Hochrisikogebiet seit 26. September 2021) Barbados (Hochrisikogebiet seit 19. September 2021) Belarus (Hochrisikogebiet seit 3. Oktober 2021) Belize (Hochrisikogebiet seit 19. September 2021) Bosnien und Herzegowina (Hochrisikogebiet seit 12. September 2021) Brunei Darussalam (Hochrisikogebiet seit 10. Oktober 2021) Bulgarien (Hochrisikogebiet seit 24. Oktober 2021) Burundi (Hochrisikogebiet seit 26. September 2021) Costa Rica (Hochrisikogebiet seit 9. Mai 2021) Dominica (Hochrisikogebiet seit 22. August 2021) El Salvador (Hochrisikogebiet seit 3. Oktober 2021) Estland (Hochrisikogebiet seit 10. Oktober 2021) Frankreich – die folgenden Regionen und französischen Überseegebiete gelten als Hochrisikogebiete: Französisch-Guayana (Hochrisikogebiet seit 15. August 2021) Neukaledonien (Hochrisikogebiet seit 26. September 2021) Gabun (Hochrisikogebiet seit 17. Oktober 2021) Georgien (Hochrisikogebiet seit 25. Juli 2021) Grenada (Hochrisikogebiet seit 12. September 2021) Guyana (Hochrisikogebiet seit 19. September 2021) Guatemala (Hochrisikogebiet seit 5. September 2021) Haiti (Hochrisikogebiet seit 8. August 2021) Iran (Hochrisikogebiet seit 24. Januar 2021) Irland - die folgenden Regionen gelten als Hochrisikogebiete: Border (Hochrisikogebiet seit 22. August 2021) Israel (Hochrisikogebiet seit 15. August 2021) inklusive der Palästinensischen Gebiete (Hochrisikogebiet seit 5. September 2021) Jamaika (Hochrisikogebiet seit 29. August 2021) Jemen (Hochrisikogebiet seit 10. Oktober 2021) Kamerun (Hochrisikogebiet seit 24. Oktober 2021) Kongo, Republik (Hochrisikogebiet seit 24. Oktober 2021) Korea (Demokratische Volksrepublik) (Hochrisikogebiet seit 8. August 2021) Kroatien (Hochrisikogebiet seit 24. Oktober 2021) Kuba (Hochrisikogebiet seit 18. Juli 2021) Lettland (Hochrisikogebiet seit 10. Oktober 2021) Libyen (Hochrisikogebiet seit 18. Juli 2021) Litauen (Hochrisikogebiet seit 3. Oktober 2021) Malaysia (Hochrisikogebiet seit 13. Juni 2021) Mexiko (Hochrisikogebiet seit 8. August 2021) Moldau, Republik (Hochrisikogebiet seit 19. September 2021) Mongolei (Hochrisikogebiet seit 13. Juni 2021) Montenegro (Hochrisikogebiet seit 15. August 2021) Myanmar (Hochrisikogebiet seit 8. August 2021) Nicaragua (Hochrisikogebiet seit 12. September 2021) Niederlande – die folgenden überseeischen Teile des Königreichs der Niederlande gelten als Hochrisikogebiete: Aruba (Hochrisikogebiet seit 27. Juli 2021) Curaçao (Hochrisikogebiet seit 27. Juli 2021) Bonaire (Hochrisikogebiet seit 27. Juli 2021) Sint Eustatius (Hochrisikogebiet seit 27. Juli 2021) Sint Maarten (Hochrisikogebiet seit 27. Juli 2021) Saba (Hochrisikogebiet seit 27. Juli 2021) Nordmazedonien (Hochrisikogebiet seit 22. August 2021) Papua-Neuguinea (Hochrisikogebiet seit 8. August 2021) Philippinen (Hochrisikogebiet seit 8. August 2021) Rumänien (Hochrisikogebiet seit 3. Oktober 2021) Russische Föderation (Hochrisikogebiet seit 7. Juli 2021) St. Kitts und Nevis (Hochrisikogebiet seit 29. August 2021) St. Lucia (Hochrisikogebiet seit 29. August 2021) St. Vincent und die Grenadinen (Hochrisikogebiet seit 26. September 2021) São Tomé und Príncipe (Hochrisikogebiet seit 17. Oktober 2021) Serbien (Hochrisikogebiet seit 5. September 2021) Seychellen (Hochrisikogebiet seit 14. Februar 2021) Singapur (Hochrisikogebiet seit 24. Oktober 2021) Slowenien (Hochrisikogebiet seit 26. September 2021) Sudan (Hochrisikogebiet seit 31. Januar 2021) Suriname (Hochrisikogebiet seit 23. Mai 2021) Syrische Arabische Republik (Hochrisikogebiet seit 31. Januar 2021) Tadschikistan (Hochrisikogebiet seit 8. August 2021) Tansania (Hochrisikogebiet seit 14. März 2021) Thailand (Hochrisikogebiet seit 8. August 2021) Trinidad und Tobago (Hochrisikogebiet seit 8. August 2021) Türkei (Hochrisikogebiet seit 17. August 2021) Turkmenistan (Hochrisikogebiet seit 8. August 2021) Ukraine (Hochrisikogebiet seit 10. Oktober 2021) Usbekistan (Hochrisikogebiet seit 8. August 2021) Venezuela, Bolivarische Republik (Hochrisikogebiet seit 19. September 2021) Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland inkl. der Isle of Man sowie aller Kanalinseln und aller britischen Überseegebiete (Hochrisikogebiet seit 7. Juli 2021) Vereinigte Staaten von Amerika (Hochrisikogebiet seit 15. August 2021) Vietnam (Hochrisikogebiet seit 15. August 2021)
Achtung: Bitte beachten Sie, dass ab dem 30. September 2021 um 0:00 Uhr die Neufassung der Coronavirus-Einreiseverordnung in Kraft getreten ist:
Es gilt aufgrund der zunehmenden weltweiten Verbreitung von leicht übertragbaren SARS-CoV-2-Varianten (insb. der Delta-Variante) eine generelle Nachweispflicht. Die bedeutet, dass Personen ab 12 Jahren grundsätzlich bei Einreise über ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis verfügen müssen. Die generelle Nachweispflicht gilt unabhängig von der Art des Verkehrsmittels und unabhängig davon, ob ein Voraufenthalt in einem Hochrisiko- bzw. Virusvariantengebiet stattgefunden hat. Daneben sind bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland nach einem Aufenthalt in einem ausländischen Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet eine spezielle Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflicht zu beachten. Bei Einreise aus Virusvariantengebieten gilt – vorbehaltlich sehr eng begrenzter Ausnahmen – ein Beförderungsverbot für den Personenverkehr per Zug, Bus, Schiff und Flug direkt aus diesen Ländern.
Risikogebiete werden seit dem 1. August 2021 nur noch in zwei Kategorien ausgewiesen: Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete. Die Kategorie der „einfachen“ Risikogebiete ist entfallen.Das Entfallen der Kategorie der „einfachen“ Risikogebiete bedeutet nicht, dass für diese Gebiete kein Risiko mehr besteht. Es besteht vielmehr weltweit ein relevantes erhöhtes Infektionsrisiko.
Aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens kann es erforderlich sein, dass sehr kurzfristig neue Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete ausgewiesen werden.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.
Obige aufgeführte Staaten/Regionen werden aktuell als Gebiete, in denen ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht, ausgewiesen. In Klammern ist aufgeführt, seit wann das Gebiet als Risikogebiet gilt.
Alle Reisenden, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, müssen bei Einreise einen negativen Testnachweis, einen Impf- oder Genesenennachweis bei der Einreise vorlegen. Für Pendler gelten besondere Regeln.
Personen, die sich in den letzten 10 Tagen vor Ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland in einem der oben genannten Risikogebiete (Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet) aufgehalten haben, müssen bestimmte Regeln beachten:
Anmeldepflicht: Reisende nach Voraufenthalt in einem Risikogebiet sind verpflichtet die digitale Einreiseanmeldung unter https://www.einreiseanmeldung.de auszufüllen und die erhaltene Bestätigung bei Einreise mit sich zu führen. Neue Risikogebiete erscheinen jeweils am Tag des Inkrafttretens um 0:00 Uhr in der digitalen Einreiseanmeldung. Die Bestätigung wird durch den Beförderer und gegebenenfalls zusätzlich durch die Bundespolizei im Rahmen grenzpolizeilicher Aufgabenwahrnehmung kontrolliert. Spezielle Nachweispflicht: Reisende nach Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet müssen einen Test-, Impf- oder Genesenennachweise mit sich führen und im Falle der Inanspruchnahme eines Beförderers diesem den Nachweis zum Zwecke der Beförderung vorlegen. Bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet ist ausschließlich ein Testnachweis möglich. Die Nachweise müssen über das Uploadportal der Digitalen Einreiseanmeldung unter https://www.einreiseanmeldung.de hochgeladen werden. Reisende sollten dafür den individuellen Link auf der Anmeldebestätigung (PDF-Dokument) nutzen. Quarantänepflicht: Personen, die sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen sich grundsätzlich direkt nach Ankunft nach Hause - oder in eine sonstige Beherbergung am Zielort - begeben und zehn Tage lang absondern (häusliche Quarantäne). Bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet beträgt die Absonderungszeit vierzehn Tage. Beendigung der Quarantäne: Die häusliche Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, wenn ein Genesenennachweis, ein Impfnachweis oder ein negativer Testnachweis über das Uploadportal der Digitalen Einreiseanmeldung übermittelt wird. Für den Upload der Nachweise sollte der individuellen Link auf der Anmeldebestätigung (PDF-Dokument) genutzt werden. Die Quarantäne kann jeweils ab dem Zeitpunkt der Übermittlung beendet werden. Nach Voraufenthalt in Hochrisikogebieten kann eine Testung frühestens fünf Tage nach Einreise vorgenommen werden („Freitestung“ ab Tag fünf nach Einreise möglich). Geimpfte und Genesene können die Quarantäne ab dem Zeitpunkt beenden, an dem der Impf- oder Genesenennachweis über das Einreiseprotal übermittelt wird. Erfolgt die Übermittlung vor Einreise (wird dringende empfohlen), muss die Quarantäne nicht angetreten werden. Nach Aufenthalt in Virusvariantengebieten dauert die Quarantäne 14 Tage und eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist grundsätzlich nicht möglich. Es besteht aktuell keine Feststellung gemäß § 4 Absatz 2 Satz 5 Corona-Einreiseverordnung durch das RKI, dass ein bestimmter Impfstoff gegen die Virusvariante hinreichend wirksam wäre, die zur Einstufung des Gebiets als Virusvariantengebiet geführt hat. Eine Ausnahme von der Quarantänepflicht für vollständig geimpfte Personen nach Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet besteht demnach nicht. Bei Einreise aus sogenannten Virusvariantengebieten gilt ein Beförderungsverbot für den Personenverkehr per Zug, Bus, Schiff und Flug aus diesen Staaten.
Besondere Vereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und nationalen Regierungen vor Ort nach § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Coronavirus-Einreiseverordnung:
Derzeit bestehen keine Vereinbarungen mit anderen Staaten im Sinne von § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Coronavirus-Einreiseverordnung.
Nähere Informationen zu den genannten Pflichten, Ausnahmen sowie Voraussetzungen zu den jeweiligen Nachweisen finden Sie unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service....ev.html
Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) finden Sie darüber hinaus unter: www.rki.de/covid-19-faq.
Die bestehenden Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise) sowie die Informationen der Bundesregierung für Reisende und Pendler (https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-regelungen-1735032) haben unverändert Gültigkeit.
Hinweise zur Einstufung von Risikogebieten
Die Einstufung von Hochrisikogebieten und Virusvariantengebieten erfolgt durch das Bundesministerium für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat für Gebiete außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für die ein besonders erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 festgestellt wurde.
Hochrisikogebiete können Gebiete mit besonders hohen Fallzahlen sein, z.B. beim Vergleich der Höhe des Mehrfachen der mittleren 7-Tage-Inzidenz je 100.000 Einwohnern in der Bundesrepublik Deutschland. Indiz ist regelmäßig eine 7-Tage-Inzidenz von deutlich über 100. Es kann sich auch um Gebiete handeln, in denen aufgrund quantitativer oder qualitativer Kriterien (zum Beispiel aufgrund der dort vorhandenen Ausbreitungsgeschwindigkeit, einer hohen Hospitalisierungsrate, einer geringen Testrate bei gleichzeitig hoher Positivitätsrate oder aufgrund nicht ausreichend vorhandener oder verlässlicher epidemiologischer Daten) Anhaltspunkte eines gefährlichen Infektionsgeschehens vorliegen. Möglich ist auch, dass es sich um ein Gebiet handelt, in dem festgestellt wurde, dass eine Variante des Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden ist, die mit Eigenschaften eines erhöhten Risikos für die Gesundheit - wie z.B. erhöhte Transmissibilität oder Morbidität – einhergeht, von der jedoch zugleich von einer hinreichenden Schutzwirkung bei vollständiger Impfung oder Genesung ausgegangen werden kann.
Ein Virusvariantengebiet ist ein Gebiet für das festgestellt wurde, dass in diesem Gebiet eine bestimmte, in der Bundesrepublik Deutschland noch nicht verbreitete Variante des Coronavirus SARS-CoV-2 mit besorgniserregenden Eigenschaften auftritt, bei der relevante Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass entweder bestimmte in der Europäischen Union zugelassene Impfstoffe oder eine vorherige Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 keinen oder nur einen eingeschränkten Schutz gegenüber dieser Variante aufweisen oder sie andere ähnlich schwerwiegende besorgniserregender Eigenschaften aufweist, insbesondere weil sie schwerere Krankheitsverläufe oder eine erhöhte Mortalität verursacht. Gleiches gilt, wenn bezüglich der Virusvariante noch Ungewissheit im Hinblick auf die genannten Wirkungen besteht. Eine Verbreitung der Virusvariante in der Bundesrepublik Deutschland ist dann anzunehmen, wenn sie die in der Bundesrepublik Deutschland dominierende Virusvariante darstellt.
Die Einstufung als Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet erfolgt frühestens mit Ablauf des ersten Tages nach Veröffentlichung der Feststellung durch das Robert Koch-Institut auf dieser Webseite. So soll den Reisenden und den betroffenen Staaten bzw. Regionen Zeit gegeben werden, auf die Einstufung zu reagieren und entsprechenden Vorkehrungen treffen zu können. Archiv der ausgewiesenen Risikogebiete seit 15.6.2020
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Weitere Informationen
BMG: Regelungen für Einreisende nach Deutschland im Zusammenhang mit COVID-19
Stand: 22.10.2021
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