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    Neues Widerrufsrecht und Warnwestenpflicht

    Was sich für die Bürger in diesem Jahr geändert hat und was sich noch ändern wird

    Foto: Neues Widerrufsrecht und Warnwestenpflicht
    Noch in diesem Jahr wird die Warnweste für alle Autofahrer Pflicht. Foto: ProMotor
    Schwerin, 4.1.14
    Neues Jahr, neues Glück – und neue Regeln: Auch dieses Mal hat sich mit dem Jahresbeginn das eine oder andere für den Verbraucher geändert. Alles wollen und können wir an dieser Stelle nicht erwähnen, aber manches. Fangen wir an:

    Es gibt mehr Hartz IV als bisher – jedoch keine Riesensummen. So steigt der Regelsatz für Alleinstehende um neun Euro, für Paare pro Person um acht Euro und für Kinder bis sechs Jahre um fünf Euro.

    Gesetzlich Versicherte müssen jetzt die neue elektronische Gesundheitskarte beim Arztbesuch vorlegen. Sie löst die alte Krankenversicherungskarte ab. Die elektronische Gesundheitskarte gilt künftig als Versicherungsnachweis. So teilen es die Krankenkassen ihren Versicherten mit. Wer die Karte beim Arztbesuch vergessen hat, kann sie innerhalb von zehn Tagen nachreichen oder einen gültigen Versicherungsnachweis vorlegen. Ohne die elektronische Gesundheitskarte oder diesen Nachweis stellt der Arzt eine private Rechnung.

    Neue Zahlen für alle Bankkunden: Am 1. Februar lösen die einheitlichen europäischen SEPA-Überweisungen und Lastschriften die bisherigen nationalen Verfahren endgültig ab. SEPA soll den bargeldlosen Zahlungsverkehr erleichtern und ihn sicherer machen. Der Einzelhandel kann das vielgenutzte Elektronische Lastschriftverfahren bis 2016 beibehalten.

    Apropos Geld: Jetzt hat auch Lettland den Euro als Bargeld eingeführt und ist damit nun 18. Mitglied der Europäischen Währungsunion.

    Neues in der Medienlandschaft: Schweriner Kurier wird eingestellt, die letzte Ausgabe erscheint am 25. Januar.

    Einige Neuerungen wurden auch für den Arbeitsmarkt festgelegt. Seit diesem Monat gilt die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU auch für Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien.

    Und für so genannte konjunkturelle Arbeitsausfälle, die bis zum 31. Dezember 2014 anfallen, können Arbeitnehmer künftig bis zu zwölf Monate Kurzarbeitergeld erhalten. Diese Regelung  gilt zwar bereits seit Mitte November 2013, ist aber für viele Betroffene in diesem Jahr erstmals relevant.

    Traditionell müssen sich auch Autofahrer hier und da ein wenig umstellen. Das Bundesminis­terium für Verkehr und digitale Infrastruktur teilt mit: In Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Zug- und Sattelzugmaschinen sowie Omnibussen muss eine Warnweste mitgeführt werden. Bisher war dies nur für Dienstfahrzeuge vorgesehen. Diese neue Regelung greift aber erst im Juli.

    Bereits ab Mai gilt das neue Punktesystem des Flensburger Zentralregis­ters. Dann erhalten Fahrer nur noch Punkte, wenn die Verstöße die Verkehrssicherheit gefährden. Pro Eintrag erfolgte bisher immer automatisch ab 40 Euro Strafe, ab Mai liegt die Grenze dann bei 60 Euro. Mehr als acht Punkte darf man nicht haben, sonst ist der Führerschein weg (alter Wert: 18 Punkte). Jedoch werden pro Vergehen auch weniger Punkte vergeben: drei Punkte für Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis, zwei Punkte bei Vergehen mit Fahrverbot, bei anderweitigen Ordnungswidrigkeiten ein Punkt.

    Die Post hat wieder ein paar ihrer Gebühren erhöht: Der Standardbrief kostet mittlerweile 60 Cent (statt 58 Cent), die Zusatzkos­ten für Einschreiben stiegen um zehn Cent auf 2,15 Euro und für das Einwurf-Einschreiben um 20 Cent auf 1,80 Euro.

    Für Online-Einkäufe gelten ab 13. Juni EU-einheitliche Widerrufsregelungen. Die Frist für einen Widerruf beträgt in allen Mitgliedstaaten erstmals einheitlich 14 Tage nach Erhalt der Ware. Sie beginnt, sobald der Verbraucher die Ware erhalten hat, oder manchmal schon mit Vertragsabschluss, zum Beispiel bei Downloadprodukten und Dienstleis­tungsverträgen. Informiert der Händler seinen Kunden nicht oder fehlerhaft über sein Widerrufsrecht, beträgt die Widerrufsfrist seit diesem Jahr zwölf Monate und 14 Tage (zuvor konnte zeitlich unbegrenzt widerrufen werden.) Ihren Widerruf müssen Kunden ab dem 14. Juni ausdrücklich gegenüber dem Händler erklären. Während bisher die kommentarlose Rücksendung als Widerruf galt, ist dies nun nicht mehr möglich.
    Dies alles teilt die Verbraucherzentrale MV mit. Und auch das: „Die deutsche 40-Euro-Klausel, wonach der Händler die Retoure-Kosten bei einem Warenwert von über 40 Euro zahlt, entfällt mit Inkrafttreten des Gesetzes. Der Onlineshop-Betreiber kann dem Kunden dann die Rücksendekosten bei einem Widerruf aufs Auge drücken, wenn er diesen darüber informiert."

    Beim Thema Umwelt und Energie hat die Verbraucherzentrale ebenfalls einiges zu vermelden. So müssten zum Beispiel laut Heizkostenverordnung Vermieter für eine korrekte Abrechnung der Betriebskosten geeichte Warmwasserzähler und Heizwärmemessgeräte verwenden. Anderenfalls darf der Mieter den Anteil der Wärmekosten, der nicht gemäß der Verordnung erfasst wurde, pauschal um 15 Prozent kürzen.

    Zum Schluss noch dieses: Die EU-Ökodesign-Richtlinie regelt für alle europäischen Staaten, wie viel Strom Geräte maximal verbrauchen dürfen. Ab 1. September dieses Jahres müssen auch neue Staubsauger das Energieeffizienzlabel der Europäischen Union tragen. Außerdem gelten erhöhte Mindestanforderungen an ihre Energieeffizienz.
    Категория: Wir wohnen im Deutschland(Deutsch) | Добавил: Valentin (04.01.2014)
    Просмотров: 739 | Комментарии: 1 | Рейтинг: 0.0/0
    Всего комментариев: 1
    1 Valentin   (04.01.2014 18:58) [Материал]

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    Валентин

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