Was sich für die Bürger in diesem Jahr geändert hat und was sich noch ändern wird
Noch in diesem Jahr wird die Warnweste für alle Autofahrer Pflicht. Foto: ProMotor
Schwerin, 4.1.14
Neues Jahr, neues Glück – und neue Regeln: Auch dieses Mal hat sich
mit dem Jahresbeginn das eine oder andere für den Verbraucher geändert.
Alles wollen und können wir an dieser Stelle nicht erwähnen, aber
manches. Fangen wir an:
Es gibt mehr Hartz IV als bisher – jedoch
keine Riesensummen. So steigt der Regelsatz für Alleinstehende um neun
Euro, für Paare pro Person um acht Euro und für Kinder bis sechs Jahre
um fünf Euro.
Gesetzlich Versicherte müssen jetzt die neue
elektronische Gesundheitskarte beim Arztbesuch vorlegen. Sie löst die
alte Krankenversicherungskarte ab. Die elektronische Gesundheitskarte
gilt künftig als Versicherungsnachweis. So teilen es die Krankenkassen
ihren Versicherten mit. Wer die Karte beim Arztbesuch vergessen hat,
kann sie innerhalb von zehn Tagen nachreichen oder einen gültigen
Versicherungsnachweis vorlegen. Ohne die elektronische Gesundheitskarte
oder diesen Nachweis stellt der Arzt eine private Rechnung.
Neue
Zahlen für alle Bankkunden: Am 1. Februar lösen die einheitlichen
europäischen SEPA-Überweisungen und Lastschriften die bisherigen
nationalen Verfahren endgültig ab. SEPA soll den bargeldlosen
Zahlungsverkehr erleichtern und ihn sicherer machen. Der Einzelhandel
kann das vielgenutzte Elektronische Lastschriftverfahren bis 2016
beibehalten.
Apropos Geld: Jetzt hat auch Lettland den Euro als
Bargeld eingeführt und ist damit nun 18. Mitglied der Europäischen
Währungsunion.
Neues in der Medienlandschaft: Schweriner Kurier wird eingestellt, die letzte Ausgabe erscheint am 25. Januar.
Einige
Neuerungen wurden auch für den Arbeitsmarkt festgelegt. Seit diesem
Monat gilt die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU auch für
Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien.
Und für so genannte
konjunkturelle Arbeitsausfälle, die bis zum 31. Dezember 2014 anfallen,
können Arbeitnehmer künftig bis zu zwölf Monate Kurzarbeitergeld
erhalten. Diese Regelung gilt zwar bereits seit Mitte November 2013,
ist aber für viele Betroffene in diesem Jahr erstmals relevant.
Traditionell
müssen sich auch Autofahrer hier und da ein wenig umstellen. Das
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur teilt mit: In
Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Zug- und Sattelzugmaschinen sowie
Omnibussen muss eine Warnweste mitgeführt werden. Bisher war dies nur
für Dienstfahrzeuge vorgesehen. Diese neue Regelung greift aber erst im
Juli.
Bereits ab Mai gilt das neue Punktesystem des Flensburger
Zentralregisters. Dann erhalten Fahrer nur noch Punkte, wenn die
Verstöße die Verkehrssicherheit gefährden. Pro Eintrag erfolgte bisher
immer automatisch ab 40 Euro Strafe, ab Mai liegt die Grenze dann bei 60
Euro. Mehr als acht Punkte darf man nicht haben, sonst ist der
Führerschein weg (alter Wert: 18 Punkte). Jedoch werden pro Vergehen
auch weniger Punkte vergeben: drei Punkte für Straftaten mit Entzug der
Fahrerlaubnis, zwei Punkte bei Vergehen mit Fahrverbot, bei
anderweitigen Ordnungswidrigkeiten ein Punkt.
Die Post hat wieder
ein paar ihrer Gebühren erhöht: Der Standardbrief kostet mittlerweile
60 Cent (statt 58 Cent), die Zusatzkosten für Einschreiben stiegen um
zehn Cent auf 2,15 Euro und für das Einwurf-Einschreiben um 20 Cent auf
1,80 Euro.
Für Online-Einkäufe gelten ab 13. Juni EU-einheitliche
Widerrufsregelungen. Die Frist für einen Widerruf beträgt in allen
Mitgliedstaaten erstmals einheitlich 14 Tage nach Erhalt der Ware. Sie
beginnt, sobald der Verbraucher die Ware erhalten hat, oder manchmal
schon mit Vertragsabschluss, zum Beispiel bei Downloadprodukten und
Dienstleistungsverträgen. Informiert der Händler seinen Kunden nicht
oder fehlerhaft über sein Widerrufsrecht, beträgt die Widerrufsfrist
seit diesem Jahr zwölf Monate und 14 Tage (zuvor konnte zeitlich
unbegrenzt widerrufen werden.) Ihren Widerruf müssen Kunden ab dem 14.
Juni ausdrücklich gegenüber dem Händler erklären. Während bisher die
kommentarlose Rücksendung als Widerruf galt, ist dies nun nicht mehr
möglich. Dies alles teilt die Verbraucherzentrale MV mit. Und auch
das: „Die deutsche 40-Euro-Klausel, wonach der Händler die
Retoure-Kosten bei einem Warenwert von über 40 Euro zahlt, entfällt mit
Inkrafttreten des Gesetzes. Der Onlineshop-Betreiber kann dem Kunden
dann die Rücksendekosten bei einem Widerruf aufs Auge drücken, wenn er
diesen darüber informiert."
Beim Thema Umwelt und Energie hat die
Verbraucherzentrale ebenfalls einiges zu vermelden. So müssten zum
Beispiel laut Heizkostenverordnung Vermieter für eine korrekte
Abrechnung der Betriebskosten geeichte Warmwasserzähler und
Heizwärmemessgeräte verwenden. Anderenfalls darf der Mieter den Anteil
der Wärmekosten, der nicht gemäß der Verordnung erfasst wurde, pauschal
um 15 Prozent kürzen.
Zum Schluss noch dieses: Die
EU-Ökodesign-Richtlinie regelt für alle europäischen Staaten, wie viel
Strom Geräte maximal verbrauchen dürfen. Ab 1. September dieses Jahres
müssen auch neue Staubsauger das Energieeffizienzlabel der Europäischen
Union tragen. Außerdem gelten erhöhte Mindestanforderungen an ihre
Energieeffizienz.